Kleine Änderung nach Stundensatz
Bereitschaft
Der Auftrag
Der Werktag wird in Stunden gerechnet. Der Satz steht in der Schätzung, der Punkt der Änderung steht vorher fest.
Ausgang
Eine Stunde sollte reichen, der Punkt war aber nicht benannt. Am Ende war unklar, welche Zeit zu welcher Änderung gehörte.
Weg
Zuerst der Punkt, dann die Stunden. Der Stundensatz des Werktags steht in der Schätzung. Nacht und Wochenende sind dieses Beispiel nicht.
Ergebnis
Die Rechnung nennt die Stunden und den einen Punkt. Ein anderer Punkt ist ein anderer Auftrag.
- Nur der Werktag
- Der Punkt steht vor der Zeit
- Der Satz steht in der Schätzung
Ablauf
Drei Schritte
1. Punkt
Was geändert wird, ist benannt.
2. Stunden
Gearbeitet wird in Stunden des Werktags.
3. Schätzung
Der Satz steht schriftlich, bevor die Zeit läuft.
Was vor der ersten Stunde auf dem Tisch liegt
Der Werktag wird in Stunden gerechnet. Der Satz steht in der Schätzung, und der Punkt der Änderung oder der Frage steht vorher fest. Eine Stunde ohne diesen Punkt wird nicht gearbeitet.
Nacht und Wochenende sind andere Modelle. Sie gelten nicht, nur weil der Werktag länger gedauert hat.
Antworten
Häufige Fragen
Steht der Stundensatz hier?
Nein. Er steht in der schriftlichen Schätzung.
Zählt eine Nachtstunde mit?
Nein. Die Nacht ist ein anderes Modell.
Darf die Stunde einen zweiten Punkt öffnen?
Nein. Der Punkt ist benannt. Ein weiterer ist ein neuer Auftrag.
Gilt eine späte Stunde am Werktag automatisch als Nacht?
Nein. Die Nacht ist ein eigenes Modell. Welcher Zeitraum dazu gehört, steht in der Schätzung.
Weitere Aufträge dieser Leistung: Nachtabschluss, Samstag, Erreichbarkeit, Zwei Modelle.